Trinkgeld richtig buchen: SKR03 und SKR04 im Vergleich
September 2026 · ca. 3 min Lesezeit
Trinkgeld korrekt zu buchen ist keine Kür, sondern Pflicht – und je nachdem, ob das Trinkgeld für dich als Inhaber oder für dein Team bestimmt ist, unterscheidet sich die Buchung grundlegend.
Der grundlegende Unterschied: Wessen Trinkgeld ist es?
Für die Buchung entscheidend ist immer die Frage: Ist das Trinkgeld für einen Mitarbeiter bestimmt, oder behältst du es als Inhaber selbst?
| Kriterium | Mitarbeiter-Trinkgeld | Trinkgeld des Inhabers |
|---|---|---|
| Steuerpflicht | Steuer- und sozialabgabenfrei (§ 3 Nr. 51 EStG) | Steuerpflichtige Betriebseinnahme |
| Umsatzsteuer | Keine | Ja, mit dem Steuersatz der zugrunde liegenden Leistung |
| Auswirkung auf Gewinn | Neutral – wird 1:1 weitergereicht | Erhöht den Betriebsgewinn |
Buchung im SKR03
Mitarbeiter-Trinkgeld (durchlaufender Posten)
Geht Mitarbeiter-Trinkgeld unbar ein (z. B. per Kartenzahlung), wird es als durchlaufender Posten gebucht – ohne Umsatzsteuer, ohne Auswirkung auf deinen Gewinn:
- Einnahme: Soll 1200 (Bank) an Haben 1590 (Durchlaufende Posten)
- Auszahlung: Soll 1590 an Haben 1200 (Bank) bzw. 1000 (Kasse) bei Barauszahlung
Sammelst du Trinkgeld über einen längeren Zeitraum (z. B. monatlich), bietet sich alternativ das spezifischere Verbindlichkeiten-Konto 1748 an, statt des allgemeinen Postens 1590.
Trinkgeld des Inhabers (steuerpflichtiger Erlös)
- Bei Barzahlung: Soll 1000 (Kasse) an Haben 8400 (19 % USt) bzw. 8300 (7 % USt)
- Bei Kartenzahlung: Soll 1200 (Bank) an Haben 8400/8300
- Private Entnahme: Soll 1800 (Privatentnahme) an Haben 1000/1200
Buchung im SKR04
Mitarbeiter-Trinkgeld (durchlaufender Posten)
- Einnahme: Soll 1810 (Bank) bzw. 1600 (Kasse) an Haben 1370 (Durchlaufende Posten)
- Auszahlung: Soll 1370 an Haben 1600/1810
Trinkgeld des Inhabers (steuerpflichtiger Erlös)
- Bei Barzahlung: Soll 1600 (Kasse) an Haben 4400 (19 % USt)
- Bei Kartenzahlung: Soll 1810 (Bank) an Haben 4400
- Bei 7 % USt (z. B. Speisen zum Mitnehmen): Haben 4300 statt 4400
Der Trinkgeld-Zettel: dein wichtigster Buchungsbeleg
Egal welcher Kontenrahmen: Halte monatlich schriftlich fest, welcher Mitarbeiter wie viel Trinkgeld erhalten hat, und lass dir den Erhalt bei Barauszahlung quittieren. Dieser Nachweis ist bei einer Betriebsprüfung oft entscheidender als die exakte Kontonummer.
Checkliste: Trinkgeld korrekt buchen
- Klar unterschieden: Mitarbeiter-Trinkgeld vs. Trinkgeld des Inhabers
- Kontenzuordnung einmalig mit dem Steuerberater abgestimmt
- Durchlaufender Posten wird monatlich wieder auf Null gebucht
- Verteilungsnachweis (Trinkgeld-Zettel) wird lückenlos geführt
Buchen, ohne selbst zu buchen
tipgood erstellt automatisch einen strukturierten Steuerberater-Report – die manuelle Kontenzuordnung entfällt, die Übergabe an deinen Steuerberater wird zum Klick.
Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information auf Basis gängiger Buchungspraxis und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Bitte stimme die konkrete Kontenzuordnung mit deinem Steuerberater ab.