Pionier-Programm – 50% Nachlass in den ersten 3 Monaten
Koch und Inhaber

Trinkgeld-Management
auf Autopilot.

Zahle unbares Trinkgeld vollautomatisch und haftungssicher aus. Schaffe echten Teamfrieden durch eine transparente Verteilung zwischen Service und Küche.

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Unbares Trinkgeld ist ein unterschätztes Risiko.

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Haftungsfalle Betriebsprüfung. Verbleibt unbares Trinkgeld zu lange auf dem Betriebskonto, droht die Aberkennung des Steuerprivilegs nach § 3 Nr. 51 EStG – mit hohen Nachzahlungen für Lohnsteuer und Sozialversicherung. Du bist aus der Schusslinie.
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Schluss mit dem Verwaltungs-Chaos. Unbares Trinkgeld täglich aus der Kasse ermitteln, umbuchen, aufteilen und überweisen – das kostet Zeit und ist fehleranfällig. Unser automatischer Prozess befreit dich und dein Team von all diesen manuellen Vorgängen.
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Küche vs. Service – ein Dauerbrenner. Die Küche vertraut der Verteilung nicht – egal was du sagst. Ein objektiver, digitaler Verteilschlüssel schafft echte Transparenz und schützt dein Betriebsklima. Diskussionsfrei für dich.
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Manueller Verwaltungsaufwand, Diskussionen im Team, Unsicherheit beim Finanzamt – unbares Trinkgeld kostet dich jeden Abend Zeit und Nerven.
Mit tipgood wird das alles zur Vergangenheit. Du machst Feierabend, das System arbeitet.

In drei Schritten. Vollautomatisch.

tipgood übernimmt alles – vom Daten-Import bis zur Auszahlung. Kein manueller Aufwand, keine Fehler.

Schritt 1
kasse

Automatischer Daten-Import

tipgood zieht die unbaren Trinkgeldbeträge direkt aus deinem Kassensystem – kein Abtippen, keine Zettelwirtschaft, keine Fehler.

Schritt 2
team

Einmal einstellen

Dein Team legt den Verteilschlüssel fest – Service, Küche, Bar. tipgood rechnet auf den Cent genau. Transparent für alle. Diskussionsfrei für dich.

Schritt 3
recht

Automatisch auszahlen – rechtssicher bei jeder Prüfung

tipgood trennt Umsatz und Trinkgeld sauber gemäß § 3 Nr. 51 EStG. Du gehst entspannt in jede Betriebsprüfung.

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Gastronomen bereits auf der Warteliste – jetzt als Pionier-Betrieb einsteigen.

„Wir haben tipgood gebaut, weil wir selbst gesehen haben, wie viel Frust ein einfaches Thema wie Trinkgeld jeden Abend erzeugt. Das Haftungsrisiko ist real – und die Küche vertraut der Abrechnung sowieso nicht. Das muss nicht so sein."

— Kurt Beckers, Gründer paygood & tipgood

Ein Preis. Alles drin.

Die Paketgröße richtet sich nach deinen trinkgeldberechtigten Mitarbeitern – also Service, Küche und Bar. Verwaltung und Management zählen nicht dazu. Starte jetzt mit 50% Nachlass in den ersten 3 Monaten.

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💸 Standardauszahlung 4x pro Monat – im Paketpreis enthalten
Sofortüberweisung auf Wunsch – 1,50€ pro Auszahlung, zahlt der Mitarbeiter
🏢 Mehr als 50 trinkgeldberechtigte Mitarbeiter? Sprich uns an – ab dieser Größe empfehlen wir paygood.

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Leistung. Sofort belohnt.

Mehr Motivation. Weniger No-Shows. Weil dein Team bekommt was es verdient – sofort. Mit paygood stellst du deinen Mitarbeitern bereits verdiente Löhne, Zulagen und Nachtzuschläge sofort zur Verfügung. Bereits verdient. Sofort verfügbar.

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Alles geklärt.

Nein. Du zahlst eine monatliche Pauschale je nach Paket – alles inklusive. Die einzige Zusatzgebühr ist die Sofortüberweisung (1,50€ pro Auszahlung), die dein Mitarbeiter selbst entscheidet und zahlt. Keine Einrichtungsgebühr, keine versteckten Transaktionskosten für dich.
tipgood ist aktuell für Vectron optimiert. Weitere Kassensysteme wie gastronovi, orderbird, Hypersoft und Lightspeed folgen in der nächsten Ausbaustufe. Du nutzt ein anderes System? Trag es bei der Anmeldung ein – wir priorisieren die Integration danach.
Standardmäßig werden Trinkgelder 4x pro Monat automatisch auf das Konto jedes Mitarbeiters überwiesen – ohne dein Zutun. Wer sein Geld sofort möchte, kann die Sofortüberweisung in der App anstoßen (1,50€ Gebühr, zahlt der Mitarbeiter).
Nur trinkgeldberechtigte Mitarbeiter – also Service, Küche und Bar. Verwaltung, Management oder andere Bereiche ohne Trinkgeldanspruch zählen nicht dazu. Du wählst das Paket also nur nach deinem tatsächlichen Trinkgeld-Team.
Ja. tipgood trennt Umsatz und Trinkgeld gemäß § 3 Nr. 51 EStG sauber voneinander. Der Verteilschlüssel wird von einem vom Team bestimmten Mitarbeiter verwaltet – wie es die DEHOGA-Empfehlung und das Finanzamt vorsehen. Alle Daten werden auf deutschen Servern gehostet und erfüllen die Anforderungen der DSGVO. Du gehst bestens vorbereitet in jede Betriebsprüfung.
Alle Daten werden auf deutschen Servern gehostet. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über unseren lizenzierten Zahlungsdienstleister mit modernster Verschlüsselung. Deine Mitarbeiterdaten sind sicher – technisch und rechtlich.
Aktuell benötigen Mitarbeiter ein Bankkonto für die Auszahlung. Eine Mastercard Debitkarte als Alternative ist für Ende 2026 geplant.
Die Einrichtung dauert in der Regel weniger als einen Tag. Unser Team begleitet dich beim Onboarding – du musst nichts selbst konfigurieren. Kassensystem verbinden, Mitarbeiter anlegen, fertig.
Trinkgeld ist der Einstieg – aber es geht noch mehr. Mit paygood, dem Vollprodukt hinter tipgood, kannst du deinen Mitarbeitern bereits verdiente Löhne, Zulagen und Nachtzuschläge sofort zur Verfügung stellen. Mehr Motivation, weniger No-Shows. Mehr über paygood erfahren →

Wer Trinkgeld fair im Team verteilen will, muss einige gesetzliche Vorgaben kennen:

  • § 107 Abs. 3 GewO: Trinkgeld gehört grundsätzlich dem Mitarbeiter, der es erhalten hat – der Arbeitgeber hat keinen Anspruch darauf.
  • Team-Pooling nur mit Zustimmung: Ein gemeinsamer Trinkgeldtopf ist nur zulässig, wenn alle betroffenen Mitarbeiter ausdrücklich zustimmen.
  • Schriftliche Vereinbarung empfohlen: Gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dringend ratsam – sie schützt dich im Streitfall.
  • Transparenz beim Verteilschlüssel: Alle Mitarbeiter müssen nachvollziehen können, wie das Trinkgeld aufgeteilt wird.
  • Aufzeichnungspflicht: Seit März 2025 gilt die Pflicht nur noch für unbares Trinkgeld (Karte, App). Bares Trinkgeld ist dokumentationsfrei – aber Vorsicht bei Betriebsprüfungen.
  • § 3 Nr. 51 EStG: Trinkgeld ist steuer- und sozialversicherungsfrei – sofern es freiwillig und ohne Rechtsanspruch gezahlt wird.

Empfehlung: Führe eine schriftliche Trinkgeld-Pooling-Richtlinie ein und dokumentiere die Zustimmung aller Mitarbeiter. tipgood übernimmt die technische Grundlage: lückenlose Erfassung, transparenter Verteilschlüssel, GoBD-konforme Dokumentation.

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Das Finanzamt prüft Trinkgeldabrechnungen zunehmend genau – besonders in der Gastronomie. Was dir bei Fehlern droht:

  • Schätzung bei fehlender Dokumentation: Fehlen Nachweise, schätzt das Finanzamt den Trinkgeldumsatz – häufig mit 5–10 % des Gesamtumsatzes, rückwirkend für mehrere Jahre.
  • Trinkgeld als Arbeitslohn: Wird Trinkgeld nicht korrekt erfasst, kann es als regulärer Lohn eingestuft werden – dann fallen Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschläge an. In der Summe schnell bis zu 50 % Nachzahlung.
  • Rückwirkend bis zu 10 Jahre: Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung verlängert sich die Verjährungsfrist erheblich.
  • Kassenfehlbeträge als Einfallstor: Stimmen Kassenbuch und Trinkgeld-Dokumentation nicht überein, kann das Finanzamt die gesamte Buchführung verwerfen und neu schätzen.

tipgood schützt dich: GoBD-konforme Erfassung, saubere Trennung von Umsatz und Trinkgeld, lückenloser Nachweis für die Betriebsprüfung – alles automatisch.

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📖 Wissen & Recht

Mehr zum Thema: Unbares Trinkgeld in der Gastronomie –
was sich seit März 2025 geändert hat

Aufzeichnungspflicht, § 3 Nr. 51 EStG, Risiken bei Nicht-Einhaltung – kompakt erklärt.

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Zustimmungsklausel zur Teilnahme am Trinkgeld-Pool gemäß § 107 Abs. 3 GewO. Schützt dich bei Konflikten – rechtlich sauber formuliert.

Freiwillige Zustimmungserklärung
Widerrufsrecht klar geregelt
Unterschriftenfeld inklusive
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Trinkgeld-Pooling-Richtlinie

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Verteilschlüssel-Tabelle
Zustimmungsblock für 8 MA
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