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Recht & Compliance

Trinkgeld richtig buchen: SKR03 und SKR04 im Vergleich

September 2026 · ca. 3 min Lesezeit

Trinkgeld korrekt zu buchen ist keine Kür, sondern Pflicht – und je nachdem, ob das Trinkgeld für dich als Inhaber oder für dein Team bestimmt ist, unterscheidet sich die Buchung grundlegend.

Wichtiger Hinweis vorab: Die in diesem Artikel genannten Kontonummern sind gängige Praxis-Beispiele aus SKR03 und SKR04. Die exakte Zuordnung kann je nach individueller Kontenrahmen-Konfiguration deines Steuerberaters abweichen – sprich die konkreten Konten vor der ersten Buchung kurz mit deinem Steuerberater ab.

Der grundlegende Unterschied: Wessen Trinkgeld ist es?

Für die Buchung entscheidend ist immer die Frage: Ist das Trinkgeld für einen Mitarbeiter bestimmt, oder behältst du es als Inhaber selbst?

Kriterium Mitarbeiter-Trinkgeld Trinkgeld des Inhabers
Steuerpflicht Steuer- und sozialabgabenfrei (§ 3 Nr. 51 EStG) Steuerpflichtige Betriebseinnahme
Umsatzsteuer Keine Ja, mit dem Steuersatz der zugrunde liegenden Leistung
Auswirkung auf Gewinn Neutral – wird 1:1 weitergereicht Erhöht den Betriebsgewinn

Buchung im SKR03

Mitarbeiter-Trinkgeld (durchlaufender Posten)

Geht Mitarbeiter-Trinkgeld unbar ein (z. B. per Kartenzahlung), wird es als durchlaufender Posten gebucht – ohne Umsatzsteuer, ohne Auswirkung auf deinen Gewinn:

  • Einnahme: Soll 1200 (Bank) an Haben 1590 (Durchlaufende Posten)
  • Auszahlung: Soll 1590 an Haben 1200 (Bank) bzw. 1000 (Kasse) bei Barauszahlung

Sammelst du Trinkgeld über einen längeren Zeitraum (z. B. monatlich), bietet sich alternativ das spezifischere Verbindlichkeiten-Konto 1748 an, statt des allgemeinen Postens 1590.

Trinkgeld des Inhabers (steuerpflichtiger Erlös)

  • Bei Barzahlung: Soll 1000 (Kasse) an Haben 8400 (19 % USt) bzw. 8300 (7 % USt)
  • Bei Kartenzahlung: Soll 1200 (Bank) an Haben 8400/8300
  • Private Entnahme: Soll 1800 (Privatentnahme) an Haben 1000/1200

Buchung im SKR04

Mitarbeiter-Trinkgeld (durchlaufender Posten)

  • Einnahme: Soll 1810 (Bank) bzw. 1600 (Kasse) an Haben 1370 (Durchlaufende Posten)
  • Auszahlung: Soll 1370 an Haben 1600/1810

Trinkgeld des Inhabers (steuerpflichtiger Erlös)

  • Bei Barzahlung: Soll 1600 (Kasse) an Haben 4400 (19 % USt)
  • Bei Kartenzahlung: Soll 1810 (Bank) an Haben 4400
  • Bei 7 % USt (z. B. Speisen zum Mitnehmen): Haben 4300 statt 4400
Kein Ausweis auf der Lohnabrechnung nötig: Da Mitarbeiter-Trinkgeld direkt vom Gast an den Arbeitnehmer fließt und der Betrieb es nur treuhänderisch verwaltet, muss es nicht zwingend über die Lohnabrechnung laufen – solange ein lückenloser Verteilungsnachweis vorliegt.

Der Trinkgeld-Zettel: dein wichtigster Buchungsbeleg

Egal welcher Kontenrahmen: Halte monatlich schriftlich fest, welcher Mitarbeiter wie viel Trinkgeld erhalten hat, und lass dir den Erhalt bei Barauszahlung quittieren. Dieser Nachweis ist bei einer Betriebsprüfung oft entscheidender als die exakte Kontonummer.

Checkliste: Trinkgeld korrekt buchen

  • Klar unterschieden: Mitarbeiter-Trinkgeld vs. Trinkgeld des Inhabers
  • Kontenzuordnung einmalig mit dem Steuerberater abgestimmt
  • Durchlaufender Posten wird monatlich wieder auf Null gebucht
  • Verteilungsnachweis (Trinkgeld-Zettel) wird lückenlos geführt

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Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information auf Basis gängiger Buchungspraxis und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Bitte stimme die konkrete Kontenzuordnung mit deinem Steuerberater ab.

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